Die Ermittlungen gegen den Arzt kamen im November 2025 ins Rollen, weil eine Mutter Anzeige erstattet hatte. Daraufhin wurde kinderpornografisches Material auf Handys und Speicherkarten des Angeklagten entdeckt - hergestellt vor allem in den beiden Kliniken. Die Taten, die überwiegend männliche Patienten betreffen, sollen sich auf rund 12 Jahre erstrecken. Auch Untersuchungen in Kindertagesstätten im Auftrag eines Gesundheitsamts soll er für seine Taten genutzt haben - die Jungen waren drei und vier Jahre alt.
Es soll auch Whatsapp-Chats mit Kindern gegeben haben
Die Staatsanwaltschaft sprach zudem von Gewalt, erniedrigendem Verhalten und sexuellen Handlungen gegen Geld. Dabei soll es in einigen der angeklagten Fälle Whatsapp-Chats mit Minderjährigen gegeben haben, die er aufforderte, Nacktbilder und Videos zu senden.
«Schick mir was Schönes», soll der Angeklagte geschrieben haben. In einer ärztlichen Bereitschaftswohnung sei es auch zu sexualisierten Rollenspielen, Oralverkehr und anderen sexuellen Handlungen gekommen - auch wenn die Betroffenen es nicht wollten, wie die Staatsanwaltschaft es bei einigen Taten schilderte.
Wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen?
Der Verteidiger des Angeklagten, Ursus Koerner von Gustorf, beantragte, die Öffentlichkeit aus der weiteren Verhandlung am Mittwoch auszuschließen - auch aus Gründen des Schutzes der Zeugen. Der Angeklagte wolle zudem Angaben zu seiner «sexuellen Ausrichtung» und zu den Taten machen. Die Staatsanwaltschaft äußerte keine Einwände zu einem Ausschluss der Öffentlichkeit.
Auch Rechtsanwältin Manuela Krahl-Röhnisch, die die Familie eines betroffenen Jungen vertritt, sagte, sie hoffe, dass der Angeklagte auch im weiteren Prozess die Taten einräume, um den Nebenklägern eine Aussage zu ersparen. Ihren Mandanten gehe es nicht gut.
Der Angeklagte sagte in seiner kurzen Erklärung auch, das Leid, das er seinen Opfern zugeführt habe, werde lange andauern. «Das tut mir unendlich leid.»
Die Vorwürfe werfen auch die Frage auf, wieso der Arzt jahrelang Missbrauch begehen konnte. Die Expertin Ulrike Hoffmann von der Unabhängigen Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs sagte: «Die hohe Opferzahl macht deutlich, dass es anscheinend sehr lange gedauert hat, bis der Täter "aufgeflogen" ist und das ist sehr bedenklich.» Eine Aufarbeitung sei nach solchen Missbrauchsfällen in Institutionen dringend notwendig, damit sie sich nicht wiederholten.
Auch Medikamente könnten eine Rolle gespielt haben
Spezifisch für den medizinischen Bereich sei, dass die Patienten dort Hilfe suchten, es aber auch ein Abhängigkeitsverhältnis gebe, das sie weitgehend schutzlos mache, so die Sozialwissenschaftlerin. «Wir wissen außerdem von spezifischen Täterstrategien, zum Beispiel der Ausnutzung der ärztlichen Schweigepflicht oder der Nutzung betäubender Medikamente», sagte Hoffmann. Auch im Fall des angeklagten Kinderarztes sollen teils Betäubungsmittel und Medikamente eine Rolle gespielt haben.
Die Krankenhausgruppe, an er beschäftigt war, teilte mit, sie habe ihr Kinderschutzkonzept nach Bekanntwerden der Vorwürfe überarbeitet. Das Unternehmen hatte gesagt, dass im Fall des angeklagten Kinderarztes das Vier-Augen-Prinzip nicht eingehalten worden sei. Dieses sieht vor, dass ein Arzt einen Patienten nicht allein untersuchen soll, sondern eine zweite Person anwesend sein muss.