Landkreis sammelt Folien und Kanister

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Auch in diesem Jahr führt der Landkreis Kitzingen wieder zwei Aktionen zur Sammlung von Agrarfolien und Kunststoff-Pflanzenschutzverpackungen durch.

Auch in diesem Jahr führt der Landkreis Kitzingen wieder zwei Aktionen zur Sammlung von Agrarfolien und Kunststoff-Pflanzenschutzverpackungen durch. Die erste Aktion findet vom 25. bis 28. Februar statt und richtet sich ausschließlich an landwirtschaftliche Betriebe und Gärtnereien mit Sitz im Kreis Kitzingen. Dies teilt das Landratsamt Kitzingen in einer Pressemitteilung mit.

Ab diesem Jahr gilt es einige neuen Annahmebedingungen zur beachten: Die Annahme findet ausschließlich im Kompostwerk Klosterforst statt. Die Zufahrt über die Kreisstraße zwischen Großlangheim und Hörblach ist ausgeschildert. Annahmezeiten sind je von 9 bis 17 Uhr.

Agrarfolien: Was wird angenommen?

Folgende Erntekunststoffe (Agrarfolien) können in zwei Fraktionen abgegeben werden: Fraktion 1: Silo-Abdeckfolien, Silo-Unterziehfolien, Silo-Folienschläuche, Spargel-Abdeckfolien.

Fraktion 2: Stretch- bzw. Wickelfolien von Silageballen, Netzersatzfolien von Silageballen. Die jeweiligen Folien der Fraktion 1 und 2 müssen separat voneinander gesammelt und abgegeben werden. Bei der Abgabe spielt es keine Rolle, wo das Produkt gekauft wurde oder welche Marke genutzt wurde.

Nicht angenommen werden verschmutzte Folien. Auch Folien, die mit Garnen und Netzen vermischt sind, sämtliche Verpackungsfolien, Kunststoffsäcke, Big-Bags, Planen mit Faserstruktur, Luftpolsterfolien sowie lose Schnüre und Netze müssen abgewiesen werden.

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Gebühren bei Anlieferung von Agrarfolien

Der erste Kubikmeter (entsprechend 250 Kilogramm) kann ohne eine Kostenberechnung abgegeben werden (=Freimenge). Für größere Mengen Folie wird - nach Abzug der Freimenge - eine Gebühr von 92,60 Euro/Tonne erhoben. Alle Mengen werden am Kompostwerk eingewogen. Die Gebühr kann sofort gezahlt werden; alternativ ist eine Überweisung möglich.

Schließen sich mehrere Abfallerzeuger zu einer gemeinsamen Lieferung zusammen, so kann die Freimenge von 250 Kilogramm je Erzeuger abgezogen werden. Voraussetzung: eine von allen Abfallerzeugern ausgefüllte und unterschriebene Anlieferliste. Diese Liste gibt es zum Herunterladen unter https://www.abfallwelt.de/abfaelle/kunststoffabfaelle/folien-und-hohlkoerper/.

Pflanzenschutzverpackungen: Was wird angenommen?

Aus dem Bereich der Hohlkörper können ausschließlich Pflanzenschutzverpackungen aus Kunststoff abgegeben werden. Diese müssen bei der Abgabe restentleert, sorgfältig ausgespült, offen, trocken und innen und außen sauber sein. Verschlussdeckel werden separat angenommen. Pflanzenschutzverpackungen über 40 Liter müssen mittig durchtrennt sein.

Nicht angenommen werden verschlossene und verschmutzte Pflanzenschutzverpackungen, Verpackungen mit Restinhalten, Saatbeizen-Verpackungen ab 50 Liter sowie Kanister und Fässer für Reinigungsmittel, Motorenöl, Lebensmittel und Dünger.

Folien und Hohlkörper dürfen mit einer einzelnen Schnur gebunden sein. Die Schnur muss bei Anlieferung nicht entfernt werden.

Weitere Informationen zu dieser Sammlung gibt es unter www.abfallwelt.de sowie in der abfallwelt-App. Darüber hinaus hilft auch der Abfallberater am Landratsamt Kitzingen weiter: Tel. 09321 928-1234, E-Mail abfall@kitzingen.de.

Vorschaubild: © Foto: pOLIZEI